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|Text=7. Mai 2020 - [Transkript folgt[pro familia]]fordert genitale Autonomie. Medizinisch nicht notwendige, geschlechtsverändernde Operationen an Kindern verstoßen gegen das Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. Ein Eingriff an den Genitalien von Mädchen, die Entfernung der Vorhaut von Jungen oder operative, geschlechtsangleichende Maßnahmen an intersexuell geborenen Kindern ohne vorausgehende medizinische Indikation können schwerwiegende körperliche Folgen mit sich bringen. Sie verletzen damit eindeutig das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Betroffene erfahren möglicherweise lebenslang Einschränkungen ihres sexuellen Empfindens und ihrer Fruchtbarkeit. Genitale Unversehrtheit ist ein Menschenrecht! Von Anfang an!
|Autor=[[{{FULLPAGENAME}}]]
|Quelle=[[WWDOGA]] 2020