Pro Kinderrechte Schweiz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Pro Kinderrechte CH''' (Schweiz) gehört zu den Unterstützern des [[WWDOGA]].
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Der Verein '''Pro Kinderrechte Schweiz''' mit Sitz in Bern (Schweiz) gehört zu den Unterstützern des [[WWDOGA]].
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Der Verein spricht sich gegen alle Formen der [[MGM|Knabenbeschneidungen]] aus, die ohne zwingende medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden. Ziel des Vereins ist es, dass in der Schweiz Knabenbeschneidungen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht mehr durchgeführt werden.<ref>[http://www.pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1035/statuten.pdf Statut des Vereins]</ref>
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Im März 2018 veröffentlichte der Präsident des Vereins, [[Christoph Geissbühler]], eine umfangreiche ''"Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten"''<ref>http://www.pro-kinderrechte.ch/site/assets/files/1031/rechtliche_beurteilung_auf_der_grundlage_medizinischer_fakten-2018.pdf</ref>. Sie stellt fest, dass in der Schweiz hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur [[Zirkumzision|Amputation]] der [[Vorhaut]] bei gesunden Jungen vorliegen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilen würden. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden.
  
 
== Weblinks ==
 
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* http://www.pro-kinderrechte.ch/
 
* http://www.pro-kinderrechte.ch/
  
[[en:Pro Kinderrechte CH]]
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== Einzelnachweise ==
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<references />
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[[en:Pro Kinderrechte Schweiz]]
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[[Kategorie:Schweiz]]

Version vom 18. August 2018, 14:20 Uhr

Der Verein Pro Kinderrechte Schweiz mit Sitz in Bern (Schweiz) gehört zu den Unterstützern des WWDOGA.

Der Verein spricht sich gegen alle Formen der Knabenbeschneidungen aus, die ohne zwingende medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden. Ziel des Vereins ist es, dass in der Schweiz Knabenbeschneidungen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht mehr durchgeführt werden.[1]

Im März 2018 veröffentlichte der Präsident des Vereins, Christoph Geissbühler, eine umfangreiche "Rechtliche Beurteilung der Genitalbeschneidung von Knaben auf der Grundlage medizinischer Fakten"[2]. Sie stellt fest, dass in der Schweiz hauptsächlich vier rechtliche Beurteilungen zur Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen vorliegen, wobei die Autoren die rechtliche Situation unterschiedlich beurteilen würden. Allen Artikeln sei jedoch gemeinsam, dass sie die medizinischen Fakten für ihre eigenen rechtlichen Beurteilungen kaum beachten und diese teilweise sogar falsch darstellen würden.

Weblinks

Einzelnachweise