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In Deutschland wird die '''Religionsfreiheit''' durch das Grundgesetz in Artikel 4 gewährleistet.
Im Zusammenhang mit der [[Beschneidung]] hielt Dr. [[Jörg Scheinfeld]] beim [[Wissenschaftliches Symposium|Wissenschaftlichen Symposium]] am Tag vor dem [[WWDOGA]] 2014 fest:
* Das Grundrecht ist ein Freiheitsrecht.