Strafverfolgung

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Deutschland

2010: Am 4. November 2010 beschnitt ein muslimischer Arzt in seiner Praxis in Köln einen zu dem Zeitpunkt vierjährigen Jungen muslimischer Eltern auf deren Wunsch nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Starke Nachblutungen führten dazu, dass die Mutter den Jungen am 6. November 2010 in die Universitätsklinik Köln brachte, wo die Blutungen gestillt werden konnten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete dazu, die Nachbehandlung der Beschneidung sei "in Vollnarkose" erfolgt. Der Junge sei für mehrere Tage auf eine Kinderstation gekommen. Drei Verbandswechsel hätten ebenfalls in Narkose stattgefunden. In dem Arztbrief stehe weiter, die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel seien "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen. Zehn Tage sei der Junge insgesamt in klinischer Behandlung gewesen.[1]

Obwohl der Tatbestand der Körperverletzung festgestellt wurde, wurde der Arzt aufgrund mangelnder vorliegender Rechtsprechung zum Thema der Beschneidung freigesprochen, da er in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und damit ohne Schuld (§ 17 Satz 1 StGB) gehandelt habe. Siehe Kölner Beschneidungsurteil für mehr Details.

Schweden

2019: Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet berichtet, dass der Arzt Peter Borenstein tausende Jungen mit Zuckerlösung als einzigem Anästhetikum beschnitten hat.[2] Der Fall des Arztes, der bei der Beschneidung "Zuckeranästhetikum" verwendet hat, wird jetzt von der IVO, der schwedischen Aufsichtsbehörde für das Gesundheits-, Pflege- und Betreuungswesen, untersucht. Der Mann, der auch Beschneider in einer jüdischen Gemeinde ist, hat Experten zufolge unwissenschaftliche Behauptungen über das Verfahren verbreitet. Unter anderem behauptete er, der Schnitt schmerze danach nicht so lange wie bei älteren Kindern und Erwachsenen, weil die Nervenverbindungen im Gehirn, durch die man das Gefühl hat, dass es danach weh tut, erst verbunden seien, wenn sich das Kind dem Alter von zwei Monaten nähere. Dies entspricht schon länger nicht mehr dem Stand der Wissenschaft.

Peter Borenstein war auch derjenige, der dem Vorsitzenden des Schwedischen Zentralrats der Juden, Aron Verständig, erklärte, das Risiko von Komplikationen sei am achten Tag nach der Geburt so gering wie möglich. Aron Verständig sendete dem Svenska Dagbladet als Beleg eine SMS, die Borenstein schrieb:

När man är nyfödd har man ytterst låga halter av vitamin K samt blodplättar i blodet. Halten stiger därefter snabbt till ett absolut maximum just på åttonde levnadsdagen. Aldrig mer i livet har därför blodet så god förmåga att sluta blöda som just på åttonde dagen.
Übersetzung: "Neugeborene haben einen extrem niedrigen Gehalt an Vitamin K und Blutplättchen im Blut. Am achten Lebenstag steigt der Pegel dann schnell auf ein absolutes Maximum. Nie mehr im Leben hat das Blut daher eine so gute Fähigkeit, Blutungen zu stoppen wie am achten Tag."
Peter Borenstein (Svenska Dagbladet)[2]

Peter Svensson, Professor für klinische Gerinnungsmedizin an der Universität Lund, sagt, es gebe keine ihm bekannten Untersuchungen, die die Behauptung Borensteins belegen.

Es ist damit zu rechnen, dass die IVO Sanktionen verhängen wird.

Einzelnachweise

  1.   (14. Juli 2012). Beschneidungs-Urteil des Landgerichts Köln: Vierjähriger Junge war mehrfach in Narkose, Süddeutsche Zeitung. Abgerufen 29. Oktober 2019.
  2. a b   Efendić N. Läkare utreds – sprider ovetenskapliga påståenden [Ärzteuntersuchung - Verbreitung unwissenschaftlicher Behauptungen] (Schwedisch) 27. Oktober 2019; Abgerufen am 28. Oktober 2019.