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Rechtslage zu Genitalverstümmelung

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|publisher=infratest dimap
|accessdate=2019-10-12
}}</ref>
 
==== Anweisungen an Staatsanwaltschaften ====
Der Professor für Staatsrecht Martin Hochhuth behauptete in einem Interview in der Jüdischen Allgemeinen, dass in mindestens drei Bundesländern Deutschlands die Staatsanwaltschaften angewiesen wurden, "bei kunstgerechten, religiös begründeten Beschneidungen nicht anzuklagen".<ref>{{REFweb
|url=https://www.juedische-allgemeine.de/politik/fragen-sie-den-staatsanwalt/
|title=»Fragen Sie den Staatsanwalt!«
|last=Kauschke
|first=Detlef David
|publisher=Jüdische Allgemeine
|date=2012-12-10
|accessdate=2019-10-24
|quote=Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin. Dort sind die Staatsanwälte angewiesen, bei kunstgerechten, religiös begründeten Beschneidungen nicht anzuklagen.
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