Volker Beck

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Volker Beck (* 12. Dezember 1960 in Stuttgart-Bad Cannstatt) ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Seit 1994 ist er Mitglied des Deutschen Bundestags. Er ist zur Zeit religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Zuvor war er erster Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Menschenrechtspolitik sowie Mitglied im Ältestenrat des Bundestages (17. Wahlperiode).[1]

Religiöse Beschneidung

Im Jahr 2012 forderte Beck nach einem Urteil des Landgerichts Köln[2], wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Beweggründen rechtswidrig und strafbar ist, gesetzliche Regeln zur Stärkung der Religionsfreiheit. Kern der Entscheidung war die Abwägung zwischen der Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Das Gericht urteilte, entscheidend sei nicht das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit; entscheidend sei allein das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Beck erklärte in diesem Zusammenhang: "Wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir die Religionsfreiheit der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaft besser schützen müssen."[3]

Widersprüchliche Begründungen

Beck tritt seit Jahrzehnten für die Rechte von Minderheiten ein. Sehr auffällig ist allerdings seine Doppelmoral im Zusammenhang mit der Beschneidung von Jungen. Die entsprechende IntactiWiki-Seite Doppelmoral führt Zitate von ihm dazu auf.

Einzelnachweise